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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

a) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen regeln unsere Geschäftsbeziehungen zu weiterveräußernden Unternehmen und Gewerbetreibenden (Weiterverkäufer) und richten sich also ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir in geschäftliche Beziehungen treten, und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.

b) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden - auch ohne ausdrücklichen Widerspruch - nicht Vertragsbestandteil.

c) Der Kunde erkennt die nachstehenden Bedingungen (AGB) auch für künftige Geschäfte an, und zwar auch für den Fall, dass diese bei dem künftigen Geschäft nicht gesondert vereinbart werden. Änderungen der AGB werden wir jeweils rechtzeitig bekannt geben.

d) Soweit die nachstehenden Bedingungen keine anderweitige Regelung treffen, finden die Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie in ihrer jeweils gültigen Fassung ergänzend Anwendung.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

 

a) Unsere Angebote sind freibleibend (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Mit der Bestellung erklärt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der Ware. An sein mit der Bestellung abgegebenes Angebot ist der Kunde für 20 Werktage nach Zugang gebunden.

b) Vertragsabschlüsse oder sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere ausdrückliche Bestätigung (Email, Telefax, Brief) angenommen. Ein Vertragsabschluss wird im Zweifel auch durch Annahme einer Lieferung bestätigt. Wir sind berechtigt, die Bestellung – ggf. auch teilweise - abzulehnen. Der Vertrag wird dann in dem bestätigten Umfang wirksam, sofern der Kunde nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

c) Befindet sich der Kunde bereits mit einer Zahlung im Verzug und/oder sind uns Umstände bekannt geworden, die auf eine die Erfüllung gefährdende wesentliche Vermögensverschlechterung bei dem Kunden schließen lässt, bekannt geworden, steht es uns auch bei laufenden Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden frei, einen Vertragsschluss abzulehnen oder unsere Leistung zu verweigern, bis die Zahlung erfolgt ist oder Sicherheiten erbracht sind. Stellt der Kunde in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.


§  3 Versand und Gefahrenübergang

 

a) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch bei „Fracht-Frei“-Sendungen.

b) Der Kunde hat die Transportkosten auf Verlangen unmittelbar zu entrichten bzw. zinsfrei vorzulegen.

c) Mit der Übergabe der Sendung an das Transportunternehmen oder die den Transport ausführende Person geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über.

d) Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf ihn über. Der Kunde ist zur Erstattung des durch verzögerte Abnahme entstandenen Schadens verpflichtet.

e) Wir besorgen den Versand nach bestem Ermessen, jedoch unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart. Versandvorschriften sind für uns nur verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.

f) Eine Transportversicherung erfolgt nur auf schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.

g) Vorstehende Bestimmungen gelten auch für Teillieferungen.


§ 4 Lieferfristen, Verzug und Unmöglichkeit

 

a) Die Bestimmung von Lieferfristen oder Terminen bedeutet mangels besonderer Vereinbarung im Zweifel nicht, dass es sich um ein Fixhandelsgeschäft handelt; es sei denn, dies wurde schriftlich ausdrücklich mit der Bezeichnung als Fixhandelsgeschäft so mit uns vereinbart.

b) Eine Lieferfrist bzw. ein bestimmter Liefertermin gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als vereinbart.

c) Zugesagte Lieferfristen oder Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung.

d) Lieferfristen beginnen ab dem Zugang unserer Bestätigung der Frist; allerdings nicht vor einer Konkretisierung der Ausführungseinzelheiten.

e) Teillieferungen können nicht zurück gewiesen werden; Berechnungen von Teillieferungen sind zulässig.

f) Die Einhaltung der Lieferfrist bzw. eines Liefertermins setzen den rechtzeitigen Eingang der von durch den Kunden zu liefernden Informationen, Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird die Lieferfrist um die Dauer des Verzugs mit diesen Verpflichtungen verlängert, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufforderung zur Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht (Inverzugsetzung) durch uns bedarf.

g) Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, muss der Kunde uns schriftlich eine angemessene Nacherfüllungsfrist einräumen. Nach erfolglosem Fristablauf kann er für diejenigen Mengen und Leistungen von dem Vertrag zurück treten, die ihm bis zum Ablauf der Nachfrist nicht versandbereit gemeldet waren. Allein in dem Fall, in dem die Lieferung dieser Teilmengen für den Kunden wirtschaftlich sinnlos ist, kommt ein Rücktritt vom ganzen Vertrag in Betracht.

h) Wird eine Lieferfrist bzw. ein Liefertermin in der Folge von bei uns oder einem Zulieferer vorliegender höherer Gewalt nicht eingehalten, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Anlaufzeit – längstens jedoch für drei Monate –. Das gilt auch, wenn das Ereignis während eines bereits bestehenden Verzugs eintritt oder die Erfüllung bereits bei Vertragsabschluss ganz oder teilweise unmöglich war, dies jedoch für uns unverschuldet nicht erkennbar war.

Höherer Gewalt stehen Krieg, Bürgerkrieg, staatliche Hoheitsakte, Streik, Aussperrungen, Feuer, Explosionen, innere Unruhen, und sonstige unvorhersehbare Umstände, wie Betriebsstörungen aufgrund Materialmangels, Maschinenbruchs, Beschlagnahmen gleich.

i) Für den Fall der Leistungsverhinderung von länger als drei Monaten sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

j) Ist uns die Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise unmöglich, sind wir nicht zur Ersatzlieferung verpflichtet. Gleichwohl werden wir uns bemühen, unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit eine angemessene Ersatzlieferung zu beschaffen. Schadenersatz leisten wir nicht.


§ 5 Gewährleistung und Rügepflicht

 

a) Wir gewährleisten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, dass unsere Waren frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, die die Tauglichkeit oder den Wert erheblich mindern. Besondere Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Eine Gewähr für die Weiterverkäuflichkeit oder deren Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck wird nicht übernommen. Geringfügige Abweichungen von Farbe und/oder Qualitäts- und Leistungsabweichungen begründen keinerlei Ansprüche des Vertragspartners aus Gewährleistung.

Aus fabrikationstechnischen Gründen sind mengenmäßige Abweichungen unserer Lieferung von der Bestellung im Umfang von 10% plus oder minus für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung zulässig.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu untersuchen und uns etwaige Mängel sowie fehlende zugesicherte Eigenschaften durch eingeschriebenen Brief schriftlich anzuzeigen. Unverzüglich bedeutet, ohne schuldhaftes Zögern, regelmäßig innerhalb von drei Werktagen.

c) Zeigt sich später ein bei der anfänglichen Untersuchung nicht erkennbarer Mangel oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, ist dies gleichfalls unverzüglich (vgl. 5 b) nach Feststellung durch eingeschriebenen Brief schriftlich anzuzeigen.

d) Bei Erteilung der Mängelrüge hat der Kunde den behaupteten Fehler detailliert schriftlich zu beschreiben und insbesondere mitzuteilen, auf welche Weise und unter welchen Umständen dieser Fehler eingetreten ist. Der Kunde trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Bei einer zu Unrecht erhobenen Mängelrüge ist der durch die unberechtigte Forderung entstandene Schaden zu ersetzen.

e) Bei rechtzeitiger Mangelanzeige hat der Kunde nach unserer Wahl Anspruch auf Ersatzlieferung oder Minderung. Wird die beanstandete Ware von dem Kunden nachgearbeitet oder sonst verändert; an einen anderen als den Versendungsort verbracht, oder stellt er uns die Ware auf Verlangen nicht Verfügung, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Das gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften.

f) Kommen wir einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung (Mangelanzeige) innerhalb einer von dem Kunden gesetzten angemessenen Frist, die jedoch wenigstens 20 Werktage betragen muss, nicht nach, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

g) Besteht gleichzeitig eine Haftung gegen einen Hersteller, können wir den Kunden vor der Abwicklung gemäß vorstehender Gewährleistungsregelungen zunächst darauf verweisen, seinen Anspruch aus der Haftung des Herstellers zu regulieren.

h) Den Haftungsanspruch gegen einen Hersteller tritt der Kunde, sofern er diesen selbst nicht erfolgreich geltend machen kann, hiermit an uns ab.


§ 6 Haftungsbeschränkung – Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

 

a) Über die unter §§ 4 und 5 genannten Rechte hinaus wird die Haftung für Vertragsverletzungen, einschließlich der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und Unmöglichkeit und Verzug ausgeschlossen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf den Erfüllungsschaden sowie Folgeschäden bei Dritten. Die Ansprüche sind sowohl gegen uns wie auch gegen die von uns zur Erfüllung des Vertrages herangezogenen Personen ausgeschlossen.

Dies gilt nicht, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen beruht. Mit dieser Einschränkung haften wir auch nicht für Nachteile, die dem Kunden auf Grund der Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes beim Weiterverkauf, bei der Eigenverwendung oder bei der Versendung unserer Lieferung in das Ausland entstehen.

b) Solange ein Mangel und sich daraus ergebener Gewährleistungsanspruch nach Art und Höhe von uns nicht schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde, ist der Besteller nicht berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern, mit etwaig behaupteten Gewährleistungsansprüchen gegen den Kaufpreisanspruch aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.


§ 7 Zahlungen - Verzug

 

a) Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzüge zahlbar. Nach einer Frist von 20 Karenztagen berechnen wir ab diesem Zeitpunkt unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Verzugsschadens Fälligkeitszinsen in Höhe von 4% p.a. über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Bundesbankdiskontsatz. Zur Annahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet; bei Zahlung per Wechsel gehen die Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Zur Geltendmachung von Wechselansprüchen ist ein Protest nicht erforderlich. Skonti werden bei Zahlung per Wechsel nicht gewährt.

b) Zahlungen auf andere als die angegebenen Bankkonten oder an die unmittelbaren Vertreter wirken nicht schuldbefreiend.

c) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, ohne Fristsetzung gemäß §§ 280, 281 Abs. 1 BGB vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Verzugsfalle sind wir in jedem Fall berechtigt, die Rückgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen, ohne dass dies als Rücktritt vom Vertrag gewertet werden darf.

d) Bei bestellter und nicht angenommener Ware, sind wir berechtigt 38% des Warenwertes in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, wenn der Kunde unsere bereits bestehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung nicht beglichen hat und es somit nicht zur Auslieferung bestellter Waren kommt.

e) Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere wegen nachträglicher Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage oder wegen Nichtbegleichung von Zahlungsverpflichtungen aus anderen Lieferungen, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, unsere Forderungen gegen ihn – auch im Falle einer nach Vertragsabschluss gewährten Stundung – sofort fällig zu stellen und Vorkasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Verweigert der Kunde diese, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden mit der Begründung, unserer Zweifel an seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit seien unbegründet gewesen, sind ausgeschlossen. Unser Recht Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt uns vorbehalten.


§ 8 Eigentumsvorbehalt - Sicherungsabtretung

 

a) Bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, insbesondere auch aus einem Kontokorrent-Saldo, behalten wir uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware).

b) Der Kunde wird auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware – im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes – zu veräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug mit einer Forderung aus unserer Geschäftsbeziehung befindet und er sich das Eigentum gegenüber seinem Abnehmer (Drittschuldner) wirksam vorbehält.

c) Das Recht zur Weiterveräußerung erlischt bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Kunden. Es kann zudem widerrufen werden, wenn sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug befindet und/oder uns Umstände bekannt werden, die auf eine die Erfüllung der Zahlungspflicht gefährdende wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden schließen lassen, und er uns nicht unverzüglich nachweist, dass eine solche tatsächlich nicht vorliegt.

d) Der Kunde tritt schon jetzt alle aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen, einschließlich etwaiger Kosten nach § 171 InsO zur Sicherung an uns ab.

e) Der Kunde ist bis auf Widerruf als Treuhänder zur Einziehung der Forderungen mit der ausdrücklichen Verpflichtung zur unverzüglichen Abführung der eingezogenen Beträge an uns berechtigt. Wir haben das Recht, die Ermächtigung zur Einziehung der Forderung zu widerrufen und die Forderung selbst einzuziehen. Wir werden indes regelmäßig von diesem Recht keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat der Kunde seine Abnehmer (Drittschuldner) von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist ferner verpflichtet, uns auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Höhe der abgetretenen Forderungen anzugeben und alle Auskünfte zu erteilen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung erforderlich sind.

f) Die Vorbehaltsware ist vom Besteller pfleglich zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer-, Diebstahl- und Wassergefahren angemessen zu versichern. Wir haben das Recht, den Nachweis des Versicherungsschutzes zu verlangen.

g) Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten den der gesicherten Forderungen um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Rückübertragung des darüber hinausgehenden Teils verpflichtet. Die Auswahl steht uns zu.



§ 9. Urheberrecht und Markenzeichen

 

Der Inhalt unseres Angebotskatalogs, unserer sonstigen Modellrepräsentationen (z.B. Aktionsflyer), unserer Webseite, einschließlich der Texte, Grafiken, Fotos, Bilder, bewegten Bilder, Geräuschen, Illustrationen und Software ist unser Eigentum oder das unserer Kooperationspartner, Lizenznehmer und/oder Content-Provider. Diese Inhalte sind durch Urheberrechte und andere Rechte geschützt. Ihre Verwendung ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet.

Insbesondere ist auch für die Verwendung unserer Modellfotos für den Weiterverkauf nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung zulässig.

Alle auf der Webseite verwendeten Markenzeichen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht verwendet werden. Die Marke „UVR Connected“ ist unsere Eigenmarke. Die Rechte liegen allein bei uns.


§ 10Abschließende Bestimmungen


a) Erfüllungsort für alle sich aus dieser Geschäftsverbindung ergebenen Pflichten ist Berlin.

b) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten, mit Ausnahme des Mahnverfahrens, ist Berlin.

c) Für alle Fragen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des deutschen internationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

d) Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

e) Sollte eine Vorschrift dieser AGB oder des jeweiligen Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelung unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Klausel und dem mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt, ohne unwirksam zu sein. Im Zweifel gilt die Regelung, die dem entspricht, was die Parteien bei Abschluss des Vertrages gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss des Vertrages die Unwirksamkeit, die Undurchführbarkeit oder das Fehlen einer Bestimmung bedacht hätten.

 

UVR Connected

Stand: Januar 2016